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AGB

Hinweis auf die Informationspflicht der Makler gem. § 11 MaBV:

 

Geschäftsbedingungen:

 

Für den Nachweis beziehungsweise die Vermittlung von Immobilien gelten grundsätzlich folgende Provisionssätze:

 

  1. Für An- und Verkauf von Grundbesitz je 3,57 % des notariell beurkundeten Kaufpreises incl. Mehrwertsteuer, zahlbar vom Käufer wie auch vom Verkäufer bei Abschluss des Kaufvertrages. Bei Vereinbarung eines Vor- oder Ankaufrechts 1,19 % des Kaufpreises incl. Mehrwertsteuer zu zahlen vom Vorkaufsberechtigten. Bei Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Barpreis zzgl. des kapitalisierten Rentenzinses. Bei Erbbaurechten ist an die Stelle des Kaufpreises der 25 fache Jahreserbbauzins zu setzen.

 

  1. Für Vermietung und Verpachtung von Wohnraum 2,38 Monatkaltsmieten incl. Mehrwertsteuer.

 

  1. Für Vermietung und Verpachtung von gewerblichen Räumen bei einer Vertragsdauer bis zu 5 Jahren 2,38 Monatskaltmieten incl. Mehrwertsteuer und bei einer Vertragsdauer von mehr als 5 Jahren 4,76 Monatskaltmieten incl. Mehrwertsteuer.

 

  1. Für die Beschaffung von Hypothekendarlehen 1% der Darlehenssumme, zahlbar vom Darlehensnehmer bei Zusage des Darlehensgebers.

 

  1. Für den Nachweis und/oder die Vermittlung von projektierten Objekten 3,57 % incl. Mehrwertsteuer und für den Nachweis und/oder die Vermittlung von Unternehmen und Beteiligungen an Unternehmen, Kapitalanlagen und Anlagenbeteiligungen 5%, jeweils berechnet von dem Gesamtaufwand zzgl. Mehrwertsteuer, zahlbar vom Veräußerer und Erwerber.

 

Unser Provisionsanspruch entsteht, ist fällig und zahlbar sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein rechtswirksamer Vertrag zustande kommt. Darauf gründet sich die Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, ob und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist.

 

Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande kommende Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet. Ist ein Alleinauftrag erteilt, so sind direkte oder auch durch andere Makler benannte Interessenten an den alleinbeauftragten Makler zu verweisen.

 

Bei Verstoß gegen eine dieser Verpflichtungen ist im Falle eines Vertragsabschlusses die volle Provision als Schadenersatz/Aufwandsentschädigung zu zahlen. Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden. Die Vereinbarung eines Optionsrechts gilt als Abschluss eines Vertrages.

 

Angebote sind freibleibend. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

 

Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erteilen, eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen. Für Schadenersatzansprüche haften wir nach den gesetzlichen Vorgaben nur im Falle grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung.

 

Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Adressaten selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber – unbeschadet eines weiteren Schadenersatzanspruches – verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die er im Erfolgsfall hätte leisten müssen.

 

Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich innerhalb von 8 Tagen mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, anderenfalls finden sie keine Anwendung.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für Vollkaufleute unser Geschäftssitz.

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